Darstellung des Kommunikationsverbandes Bitkom zum EuGH-Urteil über die Verarbeitung von Daten für personalisierte Werbung

Berlin, 04. Oktober 2024. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil in einem Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Facebook-Mutterkonzern Meta verkündet. Im Urteil stellt der EuGH fest, personenbezogene Daten dürfen nicht ohne zeitliche Begrenzung und ohne Berücksichtigung der Art der Daten verarbeitet werden. Auch dann nicht, wenn eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Mit diesem Urteil wird die Wirkmacht durch die Entwicklung in social media deutlich eingeschränkt und geht zugunsten des Verbrauchers. Eine gesunde Verschiebung, da Verbraucher gegenüber dem gesellschaftlichen Druck nicht ausreichend Instrumente an der Hand haben sich selbst ausreichend schützen zu können.


Vor einiger Zeit sagte eine renommierte Computerexpertin, „man darf und sollte der Entwicklung durch social media nicht so schnell klein beigeben. Es gehört etwas Übung und lernen dazu auch Widerstand leisten zu können. Das gilt generell im Leben und kann daher durchaus generalisiert werden.
Das EuGH-Urteil macht deutlich warum und auch warum die Expertin recht haben sollte.
Es benötigt so manches Mal eine Entwicklung im Hintergrund, die dem eigenen Wunsch und Willen zuspielt. Die Gesellschaft, das Individuum als solches lebt in einer gegenseitigen Abhängigkeit zueinander. Bis jede Sache ihren Platz gefunden hat, jeder Mensch, jede Organisation, jeder Anteil in der Gesellschaft seine Verantwortung gefunden und Reife erreicht hat, das benötigt Zeit und ein Ausharren. Ausharren, dem eigenen Wesen, den eigenen Familienmitgliedern, Organisationsmitgliedern zum Schutz, etwas das in unserer gegenwärtigen Zeit und Gesellschaft noch häufig vernachlässigt wird.
Orientierung für solch persönliches und individuelles Verhalten liefert immer die Haltung zur eigenen Gesundheit!
Wenn ich das Gefühl habe, das ich dem Umgang mit meinen Daten nicht an Dritte geben kann, dann darf ich meinem Vertrauen dieses Gewicht zusprechen und danach handeln. Wenn ich das Gefühl habe und nicht vertrauen kann, dann genügt das subjektive Gefühl der Sicherheit um dieses dem Bedürfnis nach Anerkennung, was social media in den meisten Fällen bedient, vorzuziehen. Das subjektive Gefühl muss durch Fakten widerlegbar sein oder aber sich bestätigen. Erst dann stellt sich bei betroffenen ein fundamentierter Zustand der Gewissheit ein.


„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft, insbesondere auf Unternehmen, die personenbezogene Daten für zielgerichtete Werbung nutzen. Es erhöht die Unsicherheit für Unternehmen bei der Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken, da unklar bleibt, wie genau die Begrenzung für die bezweckte Datenverarbeitung festzulegen ist und was das für die Verarbeitung bestimmter Datentypen wie zum Beispiel die besuchten Websites oder die Auswahl von Präferenzen heißt. Zudem bleibt die Frage offen, was das für die Weitergabe von Daten mit Einwilligung der Betroffenen an Dritte bedeutet. Unternehmen müssen nun klären, wie lange und in welchem Umfang sie personenbezogene Daten verwenden dürfen, um den Anforderungen gerecht zu werden – oder wann womöglich eine neue Einwilligung eingeholt werden muss. Insbesondere bei der Auslegung und der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit bleibt abzuwarten, wie Gerichte dies bewerten werden. Es wird für Unternehmen schwierig sein abzuschätzen, was noch als verhältnismäßig gilt.

Viele Unternehmen setzen bereits jetzt aus eigenem wirtschaftlichem Interesse auf eine begrenzte Speicherung personenbezogener Daten. Das heutige Urteil wirft jedoch neue rechtliche Fragen auf und sorgt für zusätzliche Unsicherheiten. Schon heute geben 9 von 10 Unternehmen (94 Prozent) in einer aktuellen Bitkom-Umfrage an, dass der Datenschutz-Aufwand hoch ist, in zwei Drittel (63 Prozent) hat er im vergangenen Jahr zugenommen. Zudem geben drei Viertel (76 Prozent) an, dass Rechtsunsicherheit über die genauen Vorgaben der DS-GVO eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Datenschutzvorschriften im Unternehmen ist.“ beschreibt das Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, Susanne Dehmel die Situation.

Bildquelle Pixabay


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